![]() |
Gesellschaft Interessengruppen: Video Vision "Mais im Bundeshuus" |
|||||||||||
|
Hier finden Sie Unterlagen zum Film "Mais im Bundshuus" MAIS IM BUNDESHUUS - LE GENIE HELVETIQUE Ein Film von Jean-Stéphane Bron CH 2003, 90 min, Originalversion schweizerdeutsch, deutsch, französisch; entsprechend untertitelt
25 PolitikerInnen aus der ganzen Schweiz treffen sich im Bundeshaus zu einer Sitzung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Sie sind vom Volk gewählte Abgeordnete und gehören dem Nationalrat, der Grossen Kammer des Parlaments mit 200 Mitgliedern an. Eine Kommission ist eine Art reduziertes Parlament, das in diesem Fall ein neues Gesetz zur Gentechnologie im Ausserhumanbereich vorbereiten soll. ExpertInnen und SpezialistInnen aus Verwaltung, Forschung und Industrie werden angehört, denn für die Mitglieder der Kommission stellt sich die Frage, was dieses Gesetz genau beinhalten und wie wie es formuliert werden soll. Alle 25 ParlamentarierInnen können Vorschläge einbringen, über die in der Kommission debattiert und schliesslich abgestimmt wird. Was bringt gentechnisch veränderter Mais? Was sind GVO? Wollen wir Gentech-food auf unseren Tellern? Kann man fluoreszierende Hasen oder Hühner ohne Federn konstruieren? Oder Kühe, die virenresistent sind? Und wer muss bei einem Schadensfall haften? Während einige jede Genmanipulation kategorisch ablehnen, gibt es andere, die die neue Gentechnik möglichst ohne Vorbehalte einsetzen möchten. Die Informationen aus der Kommission sickern anfangs nur langsam durch. Die 5 "Helden" dieses Films berichten, was sich hinter den Türen alles abspielt, denn der Zutritt zu den Verhandlungen einer Kommission bleibt der Öffentlichkeit verwehrt. So ergibt sich ein Bild, wer mit wem taktiert und wer noch schnell versucht, einen Gegner auf seine Seite zu ziehen. Schliesslich muss über jeden Artikel abgestimmt werden und die so beschlossene Vorlage kommt später in den Nationalrat.
Diesmal sind es alle 200 Abgeordneten, die über die Vorschläge der Kommission debattieren. In den Wandelhallen beginnt ein letztes Seilziehen.
40 Jahre, Grüne, erst seit 2001 für den Kanton Basel-Landschaft im Parlament. Beruf : ausgebildetet Sozialarbeiterin, Landwirtin Ihre Meinung zur Gentechnik : Sie ist sehr kritisch, lehnt Genfood grundsätzlich ab und befürchtet, dass man nicht genug über die Gefahren von GVO weiss.
47 Jahre, Sozialdemokratin (SP), seit 1998 im Nationalrat Beruf : ausgebildete Lehrerin / Verwaltung Ihre Meinung zur Gentechnik: sehr zurückhaltend, eher dagegen, da man nicht alle Risiken abschätzen kann. Sorgt sich um das Wohl der KonsumentInnen.
78 Jahre, Christdemokrat (CVP), seit 2000 im Nationalrat Beruf : EPFL-Professeur im Ruhestand Seine Meinung zur Gentechnik: Ist für freie Forschung, war aber anfänglich für ein Moratorium in der Landwirtschaft. Wechselt schliesslich das Lager hin zu denjenigen, die möglichst keine Einschränkungen wollen.
56 Jahre, Schweizerische Volkspartei, seit 1996 im Nationalrat Beruf : Landwirt Seine Meinung zur Gentechnik: Vertritt die Bauern und ist eher gegen eine Anwendung in der Landwirtschaft, aus Sorge um die KonsumentInnen aber auch aus Respekt vor der Natur.
67 Jahre, FDP, seit 1996 im Parlament Beruf : machte Karriere bei Novartis, heute unabhängiger Unternehmensberater Seine Meinung zur Gentechnik: Er ist dafür, v.a. für die Forschung, aber auch für möglichst liberalen Handel für die Wirtschaft. GESCHICHTE DER GEN-LEXGen-Lex-Motion Am 26. September 1996 hat der Nationalrat und am 4. März 1997 der Ständerat dem Bundesrat eine Motion (Nationalrat J. Randegger, FDP) zur Gesetzgebung über die Gentechnologie im ausserhumanen Bereich überwiesen. Diese sogenannte Gen-Lex-Motion galt als indirekter Gegenvorschlag zur damaligen Gen-Schutz-Initiative. Mit diesem Gesetzgebungspaket sollten die seit dem Verfassungsauftrag von 1992 bestehenden Lücken im Bereich der ausserhumanen Gentechnologie geschlossen werden. Änderungen in acht Bundesgesetzen, nämlich im Umwelt-und Tierschutzgesetz, im Lebensmittel-, Epidemien-, Landwirtschafts-, Tierseuchen-, Produktehaftpflichtgesetz sowie im Natur-und Heimatschutzgesetz werden darin vorgeschlagen. Vernehmlassung Gen-LexDer Bundesrat hat im Dezember 1997 die Gen-Lex in die Vernehmlassung geschickt, nicht zuletzt um bei der Abstimmung zur Gen-Schutz-Initiative einen Gegenvorschlag in den Händen zu haben. Nach der Ablehnung der Initiative arbeitete die Bundesverwaltung die Formulierung der Gen-Lex aus. Das zuständige Departement UVEK hat Ende 1999 dem Bundesrat ein 10-jähriges Moratorium für den Anbau von Gentech-Pflanzen in der Schweiz empfohlen. Der Bundesrat hat dann im Januar 2000 bekanntgegeben, dass er ein Moratorium ablehnt, jedoch strenge Bewilligungsverfahren einführen will. Botschaft Bundesrat zur Gen-LexAm 1. März 2000 hat der Bundesrat die Botschaft zur Gen-Lex vorgelegt. Der Bundesrat sieht in den folgenden Punkten die wichtigsten Elemente: Zusätzlich zum Schutz von Mensch und Umwelt werden folgende Schutzziele für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen eingeführt: die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, sowie die Achtung der Würde der Kreatur. Haftpflicht: Die Gen-Lex führt eine Haftpflicht des Herstellers von gentechnisch veränderten Organismen ein. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre ab dem Schadenereignis bzw. ab dem ersten Inverkehrbringen von entsprechenden Produkten. Ethikkommission: Die eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich erhält eine gesetzliche Grundlage. Dialog und Transparenz: Die Gen-Lex will die Kenntnisse und den öffentlichen Dialog über die Gentechnologie fördern. Sie führt ein allgemeines Aktenzugangsrecht zu Informationen über den Umgang mit Organismen ein und ermöglicht die Einrichtung einer Dokumentationsstelle sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Hearings. Gen-Lex in StänderatskommissionDie parlamentarische Debatte der Gen-Lex begann in der Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (SR-WBK). Diese hat vom April 2000 bis im Juni 2001 die Gen-Lex-Vorlage beraten. Am 23. Januar 2001 hat die Kommission über die Moratoriumsfrage abgestimmt. Mit 8:4 Stimmen (bei einer Enthaltung) hat die Kommission einen Moratoriumsantrag des Zuger CVP Ständerats Peter Bieri (Moratorium bei der Gefahr einer Auskreuzung bzw. bei Gefahr eines horizontalen Gentransfers) abgelehnt. Damit entschied sich eine deutliche Mehrheit der ständerätlichen Kommission gegen ein Moratorium in der Schweiz. Gen-Lex im StänderatIn der Junisession 2001 hat sich der Ständerat mit der Gen-Lex-Vorlage befasst. Er lehnte den (Minderheits-) Moratoriumsantrag Bieri mit 24 zu 17 Stimmen relativ knapp ab. Der Antrag hätte bis ins Jahr 2009 die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen in der Land- und Forstwirtschaft verhindert, die Forschung wäre trotzdem möglich gewesen. Verschiedene Gegner des Moratoriums halten die vorgesehenen Zulassungskriterien für so streng, dass Freisetzungen in den nächsten Jahren sowieso verhindert würden. Die Einführung einer Warenflusskontrolle, welche die Deklaration von GVO-Lebensmittel wesentlich verbessern würde, scheiterte im Ständerat mit nur einer Stimme Unterschied. Der Ständerat schlug weiter vor, ein 10-jähriges Moratorium für das Inverkehrbringen genmanipulierter Nutztiere in das Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Gen-Lex in NationalratskommissionAb Herbst 2001 behandelte die vorberatende Kommission des Nationalrates (NR-WBK) das Gentechnikgesetz. Sie hat ihre Beratungen am 8. Juli 2002 abgeschlossen. Diese Arbeit ist wesentlicher Bestandteil des Films. Viele Entscheide fielen äusserst knapp aus, so dass damit zu rechnen war, dass dem Plenum eine ganze Reihe Minderheitsanträge vorgelegt würden. In der Moratoriumsfrage entschied sich die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen überraschend für den Vorschlag Kunz: "Bis fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dürfen GVO nicht in der Umwelt in Verkehr gebracht werden." Gen-Lex im NationalratDer Nationalrat hat das Gentechnikgesetz in der Herbstsession 2002 behandelt und am 3.10.02 zu Ende beraten. Die Auseinandersetzungen, insbesondere das Moratorium werden im Film behandelt. In der Moratoriumsfrage setzte sich die Minderheit Randegger gegen den Kommissionsvorschlag Kunz knapp durch. Gentechnikgesetz GTG verabschiedetNach der Differenzbereinigung kam es am 21. März 2003 im Nationalrat und im Ständerat zur Schlussabstimmung über das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG). Das GTG wurde vom Nationalrat mit 159:4 Stimmen und vom Ständerat mit 41:0 Stimmen angenommen. Das Moratorium, das im Nationalrat scheiterte wurde übrigens im Landwirtschaftsgesetz wieder vorgeschlagen und kam überraschend durch. Der Ständerat hat es dann im Differenzbereinigungsverfahren aber wieder verworfen . Gentechfrei-InitiativeNationalräte und Nationalrätinnen aus 6 Parteien haben sich in einem Initiativkomitee zusammen geschlossen, u.a. Maya Graf und Sepp Kunz. Im Februar 2003 begann die Unterschriftensammlung für die Gentechfrei-Initiative und am 18. September 2003 wurde sie unter dem Titel "Mais vor dem Bundeshuus" offiziell eingereicht. Der Abstimmungstermin ist noch unsicher, voraussichtlich im Herbst 2005.
Ständerat Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Jeder Kanton wählt zwei, die Halbkantone je eine Vertreterin oder einen Vertreter. Nationalrat Der Nationalrat vertritt das Schweizer Volk. Er zählt 200 Mitglieder. Das Volk bestimmt seine Abgeordneten in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes. Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt, so auch dieses Jahr. Wenn sich die Mitglieder der Räte während den Sessionen treffen, spricht man auch vom "Plenum". Fraktion Die Bundesversammlung gliedert sich politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Eine Fraktion ist also nicht immer mit einer einzigen Partei identisch. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern eines Rates erforderlich. Milizparlament Während in den meisten Ländern die Ratsmitglieder ihr Amt als Beruf ausüben, gehen in der Schweiz die meisten Ratsmitglieder daneben noch einem Beruf nach. Die Bundesversammlung ist demzufolge ein Milizparlament oder Halbberufsparlament. Bundesrat Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde, die Regierung des Bundes (Exekutive). Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern, die ihre Entscheidungen als Kollegium geschlossen nach aussen vertreten (Kollegialprinzip). Jedes Mitglied des Bundesrates ist zugleich Vorsteherin oder Vorsteher eines Departementes, das die die oberste Verwaltungseinheit des Bundes darstellt. Motion Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Die Motion wird von einem oder mehreren Ratsmitgliedern unterzeichnet. Die "Motion Randegger" beispielsweise beauftragte den Bundesrat, einen Entwurf zur Gentechnologie vorzulegen (Gen-Lex). Session / Plenum Als Session bezeichnet man den Zeitraum, in dem das Parlament im Plenum zusammentritt. Die Kommissionen Kommissionen haben die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat (im Plenum) Antrag zu stellen. Im Film geht es um die Nationalratskommission "Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)", die die Gen-Lex vorbereiten soll. Gen-Lex Name des Gesetzes, das in der Schweiz den Umgang mit Gentechnologie im ausserhumanen Bereich regeln soll. Es betrifft u.a. die Forschung, den Umweltschutz, Landwirtschaft, Lebensmittel und die Haftpflichtfrage. Das Gesetz besteht aus insgesamt 32 Artikeln, die in einer Kommission (WBK) beraten werden und über die einzeln abgestimmt wird - zuerst in der Kommission, später dann im Plenum. Der erste Artikel formuliert die generelle Absicht des Gesetzes, während Artikel 32 in diesem Fall das Moratorium betrifft. Moratorium Zeitlich begrenztes Verbot (z.B. Verbot von GVO in der Landwirtschaft). Nach Ablauf der Moratoriumsfrist (z.B. 5 Jahre) kann die Angelegenheit neu beurteilt werden. Eintretensdebatte Ein Rat (z.B. der Nationalrat) berät und beschliesst in der Eintretensdebatte zunächst, ob er auf eine Vorlage (z. B. Gen-Lex) eintreten, ein Geschäft überhaupt beraten will. Mit der Eintretensfrage diskutiert der Rat die Frage, ob die Behandlung des Geschäftes politisch zweckmässig ist. Nichteintreten Beschliesst ein Rat, auf ein Geschäft gar nicht erst einzutreten, bringt er damit zum Ausdruck, dass er die Behandlung des Geschäfts als politisch nicht notwendig erachtet. Vom Nichteintreten ist die Rückweisung zu unterscheiden, bei der ein Geschäft an die Kommission (oder den Bundesrat) zurück geht. Dieses Instrument kann auch einfach eine Verzögerungstaktik sein, wenn man mit der Vorlage nicht einverstanden ist. Das Geschäft muss dann in der Kommission (oder vom Bundesrat) neu vorbereitet werden. Rückkommensantrag Mit einem Rückkommensantrag kann ein Ratsmitglied verlangen, eine bereits behandelte Frage erneut zu diskutieren. Dies geschieht beispielsweise bei Verfahrensfehlern, die zu Unklarheiten führen. Detailberatung In der Detailberatung behandeln die Räte eine Vorlage artikel- oder abschnittweise. Änderungen können beantragt werden, über die der Rat dann beschliesst. Die Detailberatung findet gleich nach der Eintretensdebatte statt (natürlich nur, wenn Eintreten beschlossen wurde). Minderheitsantrag Ein Minderheitsantrag ist ein Antrag, den die Kommissionsmehrheit eigentlich abgelehnt hat, der aber trotzdem dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird. Lobbyist/innen Lobbyist/innen vertreten die Interessen von Verbänden, Firmen oder anderen Organisationen bei den Mitgliedern des Parlaments. Sie sind selber nicht Angehörige des Parlaments und haben auch keinen Zutritt zu den Debatten. Jedes Ratsmitglied hat die Möglichkeit, zwei Personen zu bestimmen, die als seine Gäste im Parlamentsgebäude ein- und ausgehen können. Solche Gäste haben damit auch die Gelegenheit, Lobbying zu betreiben. GVO (Gentechnisch veränderter Organismus) Gentechnisch verändert ist ein Organismus, dessen genetisches Material (DNA) in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen z.B. durch Kreuzen nicht vorkommt. Beispiel: Wenn ein Züchter Pflanzen zweier verwandter Linien miteinander kreuzt, führt das zwar zum Austausch von Genen. Dieses ist ein natürlicher Vorgang. Werden jedoch Gene "künstlich" übertragen, (ausserhalb des Organismus erzeugte DNA wird eingeschleust) ist der dadurch erzeugte Organismus "gentechnisch verändert". Organismus Jede biologische Einheit, die fähig ist, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen. Das können Pflanzen oder Tiere sein, aber auch Mikroorganismen wie Bakterien, Hefen, Pilze oder Viren. Gen DNS-Sequenz (Teilstück der Erbinformation), die als einzelne Einheit angesehen werden kann, und die auf die Ausbildung eines bestimmten Merkmals wirkt (z.B. Augenfarbe) Genom Summe aller Gene eines Organismus = Erbgut Bei Bakterien gibt es ein einziges, ringförmiges Chromosom. Bei höheren Organismen spricht man von einem einfachen Chromosomensatz (Mensch 23 Chromosomen)
|
||||||||||||
|
||||||||||||
| erneuert: 16.12.2008 11:10 | Sprache | Gesellschaft | KWK | Informatik | SVA | Klassen | Home | mailto BR | © Studio BR |